„In Deutschland gibt es 400.000 Prostituierte. Die Differenz zu den Zahlen des Statistischen Bundesamtes kommen deshalb zustande, weil die Betreiber die Prostituierten nicht zur Anmeldung verpflichten…“
Offizielle Quelle der Prostitutionsgegner*innen:  -KEINE-

Diese Zahlen sind bis heute von keiner einzigen öffentlich anerkannten behördlichen Stelle bestätigt worden und es gibt hierzu in ganz Deutschland keinerlei offizielle Statistik. Es gab diesbezüglich bis ins Jahr 2017 -bis zur Einführung des ProstSchG 2017- keine gesetzliche  Registrierungspflicht von Prostituierten in Deutschland und somit auch keinerlei seriöse Zahlen über  in diesem Gewerbe arbeitenden Personen.

In der Öffentlichkeit wird dies  stets verschwiegen und selbst seriöse Journalisten  ignorieren die tatsächlichen Zahlen, welche seit 2017 nachzulesen sind.

Zu beachten gilt hierbei:
Bereits seit Ende der 90-ger  Jahre schreibt die Presse  in Bezug auf das Thema Prostitution von über 400.000 Prostituierten in Deutschland.  Aus dieser Zeit stammt auch ursprünglich die ungeprüfte Zahl der angeblich in Deutschland arbeiteten Prostituierten, welche die Prostitutionsgegner*innen bis heute  für ihre Argumentation fälschlicherweise nutzen.  Bemerkenswert ist dies deshalb, weil zur damaligen Zeit (90-iger Jahre) Prostitutionsstätten in Deutschland illegal waren, was die Prostitutionsgegner*innen ja aktuell wieder  fordern.  Im Klartext wurde dies bedeuten, dass bereits in den neunziger Jahren, als noch ein Prostitutionsverbot geherrscht hat die Anzahl der Prostituierten genauso hoch war, wie nach Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes im Jahr 2001. Daher ist schon alleine aus diesem Grunde heraus die Argumentationskette der Prostitutionsgegner*innen völlig unschlüssig und es würde aufzeigen, wie sinnlos ein Prostitutionsverbot wäre.

Quelle:
Auszug aus dem Spiegel vom Januar 2002
Auszug Wirtschaftswoche vom 7.12.2001

Fakt jedoch ist,

  1. dass es in Deutschland aktuell 40.400 Prostituierte (Stand 2019) gibt und alle Betriebe ohne Voranmeldung durch die jeweiligen Behörden kontrolliert werden und hierbei ein besonderes Augenmerk auf die erforderlichen Anmeldebescheinigungen der dort tätigen  Prostituierten liegt.
  2. dass in Deutschland die Zahl von 400.000 Prostituierten bereits nachweislich und ungeprüft seit Ende der 90-iger Jahre in der Presse erscheint. Dies würde bedeuten, dass vor Legalisierung der Prostitutionsstätten im Jahr 2001 bereits über 400.000 Prostituierte in Deutschland gearbeitet hätten, obwohl es vor 2001 bei weitem nicht so viele Prostitutionsstätten wir heute gab.
  3. dass bis heute beispielsweise in Stuttgart oder Karlsruhe laut Aussage der Polizei und der Steuerfahndung kein einziger Fall bekannt ist, wo eine Prostituierte ohne Anmeldebescheinigung in einem legalen Bordellbetrieb aufgefunden wurde, was die These der Prostitutionsgegner*innen widerlegt, dass die  Bordellbetreiber die Prostituierten an der Anmeldung hindern würden und nur deshalb  so eine niedrige Zahl beim statistischen Bundesamt hinterlegt ist. Es wird ausgeblendet, dass man über Jahrzehnte hinweg mit falschen Zahlen von Seiten der Prostitutionsgegner*innen argumentiert hat.
  4. dass mit Einführung des ProstSchG 2017 zum einen die Prostituierten laut ProstSchG 2017 gemäß 3 Anmeldepflicht für Prostituierte zur Anmeldung verpflichtet sind und zum anderen der Betreiber von Prostitutionsstätten die Verpflichtung nach § 25 die gültige Anmeldung  bei Arbeitsaufnahme zu überprüfen hat, ansonsten droht der Entzug der Konzession.

Quelle:

  • Auszug aus dem statistischen Bundesamt 2019 zur Erhebung der in Deutschland tätigen und angemeldeten Prostituierten

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Prostituiertenschutz/_inhalt.htm

  • Auszug aus dem ProstSchG 2017

https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/wp-content/uploads/prostituiertenschutzgesetz-2017.pdf

  • Angaben in Bezug auf die Anzahl von Prostituierten in Deutschland vor 2002
  • Auszug aus dem Spiegel vom Januar 2002
  • Auszug Wirtschaftswoche vom 7.12.2001
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.