„In Deutschland gibt es 400.000 Prostituierte. Die Differenz zu den Zahlen des Statistischen Bundesamtes kommen deshalb zustande, weil die Betreiber die Prostituierten nicht zur Anmeldung verpflichten…“
Offizielle Quelle der Prostitutionsgegner*innen:  -KEINE-

Diese Zahlen sind bis heute von keiner einzigen öffentlich anerkannten behördlichen Stelle bestätigt worden und es gibt hierzu in ganz Deutschland keinerlei offizielle Statistik. Es gab diesbezüglich bis ins Jahr 2017 -bis zur Einführung des ProstSchG 2017- keine gesetzliche  Registrierungspflicht von Prostituierten in Deutschland und somit auch keinerlei seriöse Zahlen über  in diesem Gewerbe arbeitenden Personen.

In der Öffentlichkeit wird dies  stets verschwiegen und selbst seriöse Journalisten  ignorieren die tatsächlichen Zahlen, welche seit 2017 nachzulesen sind.

Zu beachten gilt hierbei:
Bereits seit Ende der 90-ger  Jahre schreibt die Presse  in Bezug auf das Thema Prostitution von über 400.000 Prostituierten in Deutschland.  Aus dieser Zeit stammt auch ursprünglich die ungeprüfte Zahl der angeblich in Deutschland arbeiteten Prostituierten, welche die Prostitutionsgegner*innen bis heute  für ihre Argumentation fälschlicherweise nutzen.  Bemerkenswert ist dies deshalb, weil zur damaligen Zeit (90-iger Jahre) Prostitutionsstätten in Deutschland illegal waren, was die Prostitutionsgegner*innen ja aktuell wieder  fordern.  Im Klartext wurde dies bedeuten, dass bereits in den neunziger Jahren, als noch ein Prostitutionsverbot geherrscht hat die Anzahl der Prostituierten genauso hoch war, wie nach Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes im Jahr 2001. Daher ist schon alleine aus diesem Grunde heraus die Argumentationskette der Prostitutionsgegner*innen völlig unschlüssig und es würde aufzeigen, wie sinnlos ein Prostitutionsverbot wäre.

Quelle:
Auszug aus dem Spiegel vom Januar 2002
Auszug Wirtschaftswoche vom 7.12.2001

Fakt jedoch ist,

  1. dass es in Deutschland aktuell 40.400 Prostituierte (Stand 2019) gibt und alle Betriebe ohne Voranmeldung durch die jeweiligen Behörden kontrolliert werden und hierbei ein besonderes Augenmerk auf die erforderlichen Anmeldebescheinigungen der dort tätigen  Prostituierten liegt.
  2. dass in Deutschland die Zahl von 400.000 Prostituierten bereits nachweislich und ungeprüft seit Ende der 90-iger Jahre in der Presse erscheint. Dies würde bedeuten, dass vor Legalisierung der Prostitutionsstätten im Jahr 2001 bereits über 400.000 Prostituierte in Deutschland gearbeitet hätten, obwohl es vor 2001 bei weitem nicht so viele Prostitutionsstätten wir heute gab.
  3. dass bis heute beispielsweise in Stuttgart oder Karlsruhe laut Aussage der Polizei und der Steuerfahndung kein einziger Fall bekannt ist, wo eine Prostituierte ohne Anmeldebescheinigung in einem legalen Bordellbetrieb aufgefunden wurde, was die These der Prostitutionsgegner*innen widerlegt, dass die  Bordellbetreiber die Prostituierten an der Anmeldung hindern würden und nur deshalb  so eine niedrige Zahl beim statistischen Bundesamt hinterlegt ist. Es wird ausgeblendet, dass man über Jahrzehnte hinweg mit falschen Zahlen von Seiten der Prostitutionsgegner*innen argumentiert hat.
  4. dass mit Einführung des ProstSchG 2017 zum einen die Prostituierten laut ProstSchG 2017 gemäß 3 Anmeldepflicht für Prostituierte zur Anmeldung verpflichtet sind und zum anderen der Betreiber von Prostitutionsstätten die Verpflichtung nach § 25 die gültige Anmeldung  bei Arbeitsaufnahme zu überprüfen hat, ansonsten droht der Entzug der Konzession.

Quelle:

  • Auszug aus dem statistischen Bundesamt 2019 zur Erhebung der in Deutschland tätigen und angemeldeten Prostituierten

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Prostituiertenschutz/_inhalt.htm

  • Auszug aus dem ProstSchG 2017

https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/wp-content/uploads/prostituiertenschutzgesetz-2017.pdf

  • Angaben in Bezug auf die Anzahl von Prostituierten in Deutschland vor 2002
  • Auszug aus dem Spiegel vom Januar 2002
  • Auszug Wirtschaftswoche vom 7.12.2001

„In Deutschland gibt es 95% Zwangsprostitution…“
Offizielle Quelle der Prostitutionsgegner*innen:  -KEINE-

In Bezug auf die genannte Zwangsprostitution wurde bis zum heutigen Tag keine qualifizierte bzw. öffentlich anerkannte behördliche Zahlen vorgelegt, woraus auch nur ansatzweise eine Zwangsprostitution in Höhe von 95 % in Deutschland belegbar ist.

Zu beachten gilt hierbei:
Es werden die tatsächlich offiziellen Zahlen vom Bundeskriminalamt, welche ein völlig anderes Bild widerspiegeln, in dieser falschen Behauptung unterschlagen und auch die Tatsache, dass seit Einführung des ProstSchG in nahezu allen Städten ein Versagen der Ausstellung eines Ausweises für Prostituierte gemäß ProstSchG §5.3 nicht stattgefunden hat, obwohl die ausstellende  Behörde dazu verpflichtet wäre, falls  „tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Person vertreten durch Ausnutzung einer Zwangslage, ihre Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit zur Prostitution veranlasst wird oder werden soll oder diese Person vertreten ausgebeutet wird oder werden soll“?

Fakt jedoch ist,

  1. dass sich in Deutschland die Fälle von Zwangsprostitution, welche laut BKA aktenkundig sind, zwischen 2017 und 2019 zwischen 489 und 427 auf Opfer belaufen haben. In diesem Zeitraum -und das mit Einführung des ProstSchG 2017- ist ein Rückgang in Bezug auf Zwangsprostitution von ca. 13,5 % zu verzeichnen, was für den Erfolg des ProstSchG 2017 spricht.
  2. dass seit Einführung des ProstSchG 2017 laut § 5.5 eine Anmeldebescheinigung aufgrund der Tatsache durch die Behörden zu untersagen ist, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Person vertreten durch Ausnutzung einer Zwangslage, ihre Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit zur Prostitution veranlasst wird oder werden soll oder diese Person vertreten ausgebeutet wird oder werden soll“?
  3. dass es beispielsweise in Stuttgart -wie in vielen anderen Städten in Deutschland- bis zum heutigen Tage keinen einzigen Fall seit Einführung des ProstSchG 2017 gibt, in welchem einer Prostituierten aus einem solchen Grunde die Anmeldebescheinigung  nicht ausgestellt wurde.

Quelle:

  • Auszug aus dem Bundeskriminalamt Bericht von 2017-2019

https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Menschenhandel/menschenhandel_
node.html;jsessionid=79B999FB4371072294BA55B363DC5226.live2302

  • Auszug aus dem ProstSchG 2017

https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/wp-content/uploads/prostituiertenschutzgesetz-2017.pdf

  • Aussagen Gesundheitsamt Stuttgart

„Die Prostituierten müssen täglich zwischen 20-30 Freier bedienen und es gehen ca. 1,2 Mio. Freier täglich ins Bordell…“
Offizielle Quelle der Prostitutionsgegner*innen:  -KEINE-

Es wurden bis heute keine qualifizierten und aussagekräftigen Zahlen diesbezüglich vorgelegt und  diese falsche Behauptung bassiert ausschließlich auf Aussagen von sogenannten Prostitutionsopfern, welche danach entweder bei den verschiedenen Hilfsorganisationen arbeiten oder -wie im Falle von beispielsweise Frau Sandra Noak- dieses Thema kommerziell mit Büchern und Vorträgen aus-schlachten.

Zu beachten gilt hierbei:
Bei angenommenen 400.000 Prostituierten in Deutschland und 1,2 Millionen Freiern am Tag  könnten die Prostituierten in Deutschland gar keine 20-30 Freier am Tag bedienen, da im Durchschnitt auf jede Prostituierte lediglich drei Freier kommen würden. Allein diese mathematisch einfache Überprüfung wird nicht einmal durch die Journalisten  -welche über solche absurden Zahlen berichten- überprüft, sondern der Öffentlichkeit als angebliche Wahrheit präsentiert.

Fakt jedoch ist,

  1. dass es in Deutschland bis heute keinerlei seriöse Zahlen gibt, welche auch nur ansatzweise die Anzahl der täglichen Freier in Bordellen wiedergeben würde.
  1. dass es in Deutschland ca. 40.400 (Stand 2019) angemeldete Prostituierte gibt.
  1. dass es in Deutschland ca. 2100 genehmigte bordellartige Betriebe (Stand 2019) gibt.
  1. dass rein mathematisch die Zahlen nicht zusammenpassen können, denn wenn jede Prostituierte in Deutschland lediglich 3 Gäste am Tag empfangen kann, welche durchschnittlich laut Aussage der Prostitutionsgegner*innen 30 € bezahlen, so wäre der Verdienst der Prostituierten am Tag bei 90 €. Bei durchschnittlichen Zimmer wieder von 100 € würde eine gesamte Branche überhaupt nicht existieren können. Somit ist belegt, dass weder die benannte Zahl der Prostitutionsgegner*innen in Bezug auf die Zahl der Prostituierten, der Freier und der Preise richtig sind, was nie hinterfragt wird.

Quelle:

  • Auszug aus dem statistischen Bundesamt 2019 zur Erhebung der in Deutschland tätigen und angemeldeten Prostituierten

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-umwelt/Soziales/Prostituiertenschutz/_inhalt.html

„Das ProstSchG 2017 ist gescheitert,…“

so jedenfalls argumentieren Prostitutionsgegner*innen wie Frau Leni Breymaier (https://www.swr.de/swraktuell/radio/prostitution-ich-habe-bezahlt-du-hast-zu-liefern-100.html )
Offizielle Quelle der Prostitutionsgegner*innen:  -KEINE-

Für diese Aussage gibt es keinerlei qualifizierten  Quellen bzw. Zahlen, welche diese Behauptung belegen. Dies sind einzig und allein  Behauptungen, um gegen das Prostitutionsgewerbe Stimmung zu machen.

Zu beachten gilt hierbei :
Nachdem mit Einführung dieses ProstSchG im Jahr 2017 nunmehr festgestellt wurde, dass in Deutschland deutlich weniger Prostituierte tätig sind, als durch die Prostitutionsgegner-*innen  immer suggeriert wird und auch die Zahlen in Bezug auf den Menschenhandel und in Bezug auf Zwangsprostitution  seit Einführung des ProstSchG laut BKA Berichten rückläufig ist, spricht man plötzlich von Seiten der Prostitutionsgegner*innen von einem Scheitern des Gesetzes. Das Gegenteil ist der Fall.

Fakt jedoch ist,

  1. dass das ProstSchG 2017 zum einen nicht gescheitert ist und zum anderen in vielen Kommunen und Städten in der Bundesrepublik Deutschland bis zum heutigen Tage -4 Jahre nach Einführung- durch die Behörden noch nicht einmal umgesetzt wurde. Hier könnte man somit lediglich von einem Vollzugsdefizit der Verwaltung sprechen, nicht jedoch von einem gescheiterten Gesetz.

So ist beispielsweise in Stuttgart nach über vier Jahren nach der Einführung des ProstSchG 2017 bis heute nicht eine einzige Konzession durch die Verwaltung erteilt worden, weil diese seit vier Jahren in Bearbeitung sind, gleichzeitig sind über 100 baurechtlich illegale Bordellbetriebe in dieser Zeit durch die Verwaltung nicht geschlossen worden. (Quelle: Aussagen Polizei)

Hierbei werden folgende Fakten,  welche im ProstSchG 2017 verankert sind, verschwiegen:

  • Erstmalig gibt es einen genauen Überblick über  Anzahl der in der Prostitution tätigen Frauen in Deutschland durch die Anmeldepflicht
  • Erstmalig hat man einen direkten Zugang zu den Prostituierten über die jeweiligen Ämter durch die Anmeldepflicht geschaffen
  • Erstmalig unterliegende Bordellbetreiber einer genauen Überprüfung ihrer Zuverlässigkeit, welche beispielsweise bei Vorstrafen dazu führt, dass keine Konzession erteilt wird
  • Erstmalig sind die Zahlen der Zwangsprostitution sind laut BKA Bericht seit 2017 rückläufig, was zwangsläufig mit Einführung des ProstSchG 2017 zu tun hat

Quelle:

  • Auszug statistisches Bundesamt 2019

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-umwelt/Soziales/Prostituiertenschutz/_inhalt.html

  • Auszug Prostituiertenschutzgesetz

https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/wp-content/uploads/prostituiertenschutzgesetz-2017.pdf

  • Auszug Bundeskriminalamt 2019

Behauptung https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Menschenhandel/menschenhandel_
node.html;jsessionid=79B999FB4371072294BA55B363DC5226.live2302

  • Aussagen Gewerbeamt Stuttgart

„Das Nordische Modell ist der richtige Weg zum Schutz der Prostituierten…“
Offizielle Quelle der Prostitutionsgegner*innen:  -KEINE-

Es wird hierbei durch die Prostitutionsgegner*innen beispielsweise auf Länder wie Schweden oder  Frankreich verwiesen, in welchen das Prostitutionsverbot bereits Gültigkeit hat. Jedoch werden die offiziellen Zahlen in den jeweiligen Ländern in Bezug auf die dort tätigen Prostituierten in der Öffentlichkeit genauso verschwiegen, wie die Situation der dort arbeitenden Prostituierten seit Einführung eines Prostitutionsverbots.

Zu beachten gilt hierbei :
Die Prostitutionsgegner*innen und auch die Medien  argumentieren für die Umsetzung des Nordischen Modells immer wieder wissentlich mit falschen Zahlen und verdrehen diese in bemerkenswerter Art und Weise zu ihren Gunsten.

Dies zeigt die Reportage im Deutschlandfunk mit dem Thema “Frankreich: Fünf Jahre Prostitutionsgesetz“. Die Autorin Suzanne Krause  teilt dort  wörtlich 2021 mit: „Rund 40.000 Sexarbeiterinnen sind in Frankreich im Rotlichtmilieu tätig, 10 x  weniger als in Deutschland…“. Im Klartext bedeutet dies, dass eine Reporterin die Zahlen von öffentlichen Stellen in Frankreich für richtig anerkannt und gleichzeitig die Zahlen von öffentlichen Stellen in Deutschland für massiv falsch eingestuft, denn laut statistischem Bundesamt sind in Deutschland 2019 ca. 40.400 Prostituierte registriert worden, während gleichzeitig in Frankreich eine Registrierung überhaupt nicht mehr stattfindet.

Dies ist nur ein Beispiel von vielen, wie in den Medien nach wie vor die Zahlen in Deutschland schlicht und ergreifend verfälschen, um ein sinnloses Prostitutionsverbot umzusetzen.

Fakt jedoch ist,

  1. dass das Nordische Modell in keinem einzigen Land, in welchen dieses eingeführt wurde, zum einen dafür gesorgt hat, dass die Prostitution verschwindet und zum anderen, dass sich die Situation der Prostituierten in den jeweiligen Ländern verbessert hätte.
  2. dass beispielsweise fünf Jahre nach Einführung eines Prostitutionsverbotes in Frankreich nach dem Nordischen Modell laut Polizeiaussage 40.000 Prostituierte tätig sind. Dies entspricht der gleichen Anzahl wie der in Deutschland registrierten und tätigen Prostituierten aus dem Jahr 2019. Bemerkenswert daran ist, dass es in Frankreich eigentlich im  Vergleich zu Deutschland keine  Registrierung von Prostituierten mehr gibt, und dass dort die öffentlichen Stellen und Hilfsorganisationen nahezu keinen Zugang mehr zu den Prostituierten haben. Das gleiche gilt im Übrigen auch für Schweden.
  3. dass seit Einführung des Nordischen Modells in Schweden die Zahl der dort tätigen Prostituierten mittlerweile nahezu wieder den gleichen Stand erreicht hat, wie vor Einführung des Nordischen Modells. Der Straßenstrich in Schweden hat sogar das 10-fache zugenommen.
  4. dass namhafte Institutionen sich gegen das nordische Modell aussprechen, weil sie die Gefahren eines Verbotes für die Prostituierten für deutlich höher halten, als eine geregelte Prostitution, wie beispielsweise:
  • Amnesty International

https://www.amnesty.de/presse/2016/7/7/prostituiertenschutzgesetz-schuetzt-prostituierte-nicht

  • Deutsche AIDS-Hilfe

https://www.aidshilfe.de/meldung/fachwelt-warnt-sexkaufverbot

  • Sozialdienst katholischer Frauen

https://www.skf-zentrale.de/aktuelles/presse/sozialdienst-katholischer-frauen-spricht-sich-gegen-ein-prostitutionsverbot-aus–betroffene-frauen-b

  • CDU Landesverband Hagen

https://www.cdu-hagen.de/artikel/nein–zum-sexkaufverbot-des-nordischen-modells

  • Diakonie Hamburg

https://www.diakonie-hamburg.de/de/presse/pressemitteilungen/Diakonie-Hamburg-gegen-Sexkaufverbot

  • Bericht Die Humanisten

https://www.diehumanisten.de/2019/04/08/das-schwedische-modell-ein-faktencheck/

  • Bericht Neue Züricher Zeitung

https://www.nzz.ch/gesellschaft/20-jahre-prostitutionsverbot-in-schweden-was-hat-das-gesetz-gebracht-ld.1425003

  • Susanne Dodillet und Petra Östergren

https://missy-magazine.de/blog/2014/02/28/das-schwedische-sexkaufverbot-beanspruchte-erfolge-und-dokumentierte-effekte/

  • Sylvia Pandel

https://www.facebook.com/SylviaPantelMdB/videos/3013195405579474

  • Landtag NRW Drucksache 17/12854
  • AIDS-Hilfe Stuttgart
  • Diakonie Karlsruhe

 

  1. dass seit März 2020 (seit der Corona Pandemie) in nahezu allen Bundesländern die Prostitution verboten wurde, was dem Nordischen Modell gleichkommen würde. Bis zum Sommer 2021 sind die Zahlen der in Deutschland tätigen Prostituierten in dieser Zeit nahezu gleich hoch, wie vor der Pandemie, jedoch hatten die Behörden -wie beispielsweise das Gesundheitsamt, die Polizei und das Finanzamt- in dieser Zeit keinerlei Zugang mehr zu den Prostituierten. Dies zeigt deutlich auf, dass ein Verbot in Deutschland –wie übrigens in vielen anderen Ländern auch- keinerlei Auswirkung auf Anzahl der dort tätigen Prostituierten haben würde, jedoch eine massiv negative Auswirkung auf den Zugang zu den Prostituierten.

Quelle:

„Deutschland ist das Bordell Europas…“
Offizielle Quelle der Prostitutionsgegner*innen:  -KEINE-

Diese Aussage  basiert ausschließlich auf der seit Jahren falsch angegebenen Anzahl der  in Deutschland angeblich tätigen 400.000 Prostituierten.  Die wirklichen Zahlen und Fakten in den anderen Ländern, in denen das Prostitutionsverbot eingeführt wurde, werden durch die Prostitutionsgegner*innen wissentlich verschwiegen und die Zahl für Deutschland wird wissentlich falsch wiedergegeben.

Zu beachten gilt hierbei :
Es wird die tatsächliche Anzahl der in Deutschland tätigen Prostituierten, welche seit Einführung des ProstSchG 2017 durch das Statistische Bundesamt im Jahr 2019 erfassten 40.400 Prostituierten, ignoriert. Dies immer wieder mit der Argumentation einer dementsprechend hohen Dunkelziffer. Diese Dunkelziffer spielt aber in Bezug auf andere Länder wie beispielsweise Schweden oder Frankreich dann plötzlich  für die Prostitutions-gegner*innen  und die Medien keine Rolle mehr.

 

FAKT jedoch ist,

  1. dass es in Schweden aktuell mindestens 7.300 Prostituierte gibt und bei einer Einwohnerzahl von 12,3 Millionen die Quote bei 0,059% bezogen auf die Einwohneranzahl liegt.
  2. dass es in Frankreich im Jahr 2020 mindestens 40.000 Prostituierte gab und bei einer Einwohnerzahl von 64,2 Millionen die Quote bei 0,061 % bezogen auf die Einwohneranzahl liegt.
  3. dass es in Deutschland im Jahr 2019 ca. 40.400 Prostituierte laut statistischem Bundesamt gab und einer Einwohnerzahl von 83,2 Millionen die Quote bei 0,048 % bezogen auf die Einwohneranzahl liegt.

Fakt ist somit,

dass in Ländern, in welchen das Prostitutionsverbot eingeführt wurde die Anzahl der dort tätigen Prostituierten bezogen auf die Einwohnerzahl deutlich höher ist, als in Deutschland, wo es ein liberales Prostituiertenschutzgesetz gibt. Deutschland ist eben nicht das Bordell Europas, wie es von den Prostitutionsgegner*innen immer wieder gerne wissentlich falsch behauptet wird.

Quelle:

  • Für Schweden beispielsweise Auszug Deutschlandfunk „Ein Mensch kann nicht zum Verkauf stehen“

https://www.deutschlandfunk.de/schwedisches-prostitutionsgesetz-ein-mensch-kann-nicht-zum.724.de.html?dram:article_id=425276

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-umwelt/Soziales/Prostituiertenschutz/_inhalt.html

„Hilfsorganisation wie z.B. der Landesfrauenverband Baden-Württemberg oder SISTERS e.V. helfen den Prostituierten beim Ausstieg aus der Prostitution…
-in beiden Organisationen ist Frau Leni Breymaier im Vorstand-
Offizielle Quelle der Prostitutionsgegner*innen:  -KEINE-

 

Seit Jahren stellen Hilfsorganisationen und dementsprechende Verbände in der Öffentlichkeit in den Vordergrund, dass oberste Priorität die Hilfe zum Ausstieg aus der Prostitution hätte. Die tatsächlichen Zahlen der ausgestiegenen Prostituierten aus der Branche werden jedoch nicht offengelegt, genauso wenig wie die finanziellen Unterstützungen für diese Organisationen. Verkannt wird hierbei, dass es sich um ein knallhartes Geschäftsmodell handelt, welches durch diese Organisationen und Verbände betrieben wird.

Zu beachten gilt hierbei:
Bis heute werden  von solchen Organisationen keine offiziellen Angaben über die Anzahl der aus der Prostitution ausgestiegenen Personen vorgelegt, sodass über die tatsächliche Arbeit  und den Erfolg dieser Organisationen keinerlei Belege vorliegen. Nur durch Aufrechter-haltung des angeblichen Elends in der Prostitution kann ein solches Geschäftsmodell am Laufen gehalten werden, und da ist es wenig verwunderlich, dass einige Organisationen und Verbände, welche dieses Geschäftsmodell betreiben, an der Wahrheit in Bezug auf Prostitution überhaupt kein Interesse haben.

Fakt jedoch ist,

  1. dass es sich hierbei um Geschäftsmodelle handelt, welche nur funktionieren, wenn man die wissentlich falsche Zahlen wie beispielsweise 400.000 Prostituierten in Deutschland oder den 95 % Zwangsprostituierten oder aber Deutschland als Bordell Europas aufrecht erhält.
  2. dass beispielsweise der Verein SISTERS e.V. im Jahr 2015 gegründet wurde, nachdem im Jahr 2014 der damalige Oberbürgermeister von Stuttgart –Fritz Kuhn- ein Konzept zur Verbesserung der Situation der Prostituierten in Stuttgart vorgelegt hat und somit neuen Geschäftsmodellen, welche gegen Prostitution sind, Tür und Tor geöffnet hat. Dieser Verein wurde seit dieser Zeit massiv finanziell durch die Landeshauptstadt Stuttgart unterstützt.
  3. dass der damalige Oberbürgermeister von Stuttgart –Fritz Kuhn- eine sogenannte „Freier-Kampange“ im Jahr 2016 für Euro 125.000,00 gestartet hat, welche in Deutschland durch die Presse ging, weil der Oberbürgermeister in dieser Kampagne Prostituierte als „Nutten“ bezeichnet hat, was für eine Prostituierte ein Schimpfwort ist.
  4. dass die damaligen Werbemaßnahmen für diese Kampagne durch dieselbe Firma hergestellt wurde, welche zur damaligen Zeit die Werbemaßnahmen für die Oberbürgermeisterwahl im Jahr 2012 erstellt haben.
  5. dass beispielsweise dieses Geschäftsmodell der oben genannten Organisationen und eine Theatergruppe aus Stuttgart, welche das Thema Prostitution in dieser Form auch aufgegriffen hat, alleine im Jahr 2020/2021 nur in Stuttgart Euro 110.000,00 vom Stuttgarter Gemeinderat zur Förderung von Kampagnen wie „Rotlicht aus“  und zur Herstellung von Videos erhalten haben und nicht etwa, um die Prostituierten  in dieser schwierigen Zeit von Corona finanziell zu unterstützen.

Quelle:

  • Konzept zur Verbesserung der Situation der Prostituierten in Stuttgart vom 18. Dezember 2014 der Landeshauptstadt Stuttgart GRDrs 554/2019 der Landeshauptstadt Stuttgart in Bezug auf Maßnahmen zur Verbesserung der Situation Prostituierten in Stuttgart