Der Verein stellt sich vor
Der Verband deutscher Laufhäuser e.V. wurde im April 2021 durch verschiedene Laufhausbetreiber in Deutschland gegründet, nachdem in den öffentlichen Debatten die Stimmen nach einem Prostitutionsverbot bzw. nach dem sogenannten „Nordischen Modell“ durch verschiedene Hilfsorganisationen und Politiker*innen durch eine verfälschte Darstellung des Gewerbes immer lauter wurden.
Dem Wunsch von Laufhausbetreibern nach einer ganz spezifischen Betrachtungsweise auf das ProstSchG 2017 in Form von Laufhäusern wurde mit der Gründung dieses Verbandes Rechnung getragen und so zeichnet sich dieser Verband dadurch aus, dass in alle handelnden Positionen, wie beispielsweise dem Vorstand und dessen Stellvertreter*innen, Schriftführer*in und Kassenverwalter*in ausschließlich durch Laufbetreiber*innen besetzt wurden. Lediglich der Beirat wurde mit drei Volljuristen besetzt.
Wir legen unseren Fokus als Verbands daher ausschließlich auf den Betriebsbereich der klassischen Laufhäuser in Deutschland, da wir der Meinung sind, dass aufgrund der Komplexität im Bereich der Prostitutionsstätten und der Gesetzgebung eine Spezifizierung in den einzelnen Betriebsbereichen stattzufinden hat und man seine Interessen als Betreiber am besten in einem Verband vertreten bekommt, welcher den Fokus auf die jeweils spezielle Betriebsform -in diesem Fall in Form eines Laufhauses- legt, ohne dabei das Gesamte aus den Augen zu verlieren. Dies zeigt sich beispielsweise am Erstellen von Betriebskonzepten, von Hygieneplänen und sonstigen betriebsspezifischen Abläufen ganz deutlich auf, welche auf jede Betriebsform im Prostitutionsgewerbe speziell abgestimmt werden müssen.
Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder auf politischer Ebene genauso wie auf verwaltungstechnischer Ebene in den einzelnen Kommunen und Gemeinden, um im ständigen Austausch eine Transparenz in der Prostitution zu erlangen.
Auch sehen wir als Verband es als unsere Aufgabe an, dementsprechende Öffentlichkeitsarbeit in den Medien und in der Politik zu betreiben, um unser Gewerbe in das richtige Licht zu rücken, denn die bisher geführten öffentlichen Debatten finden zum Großteil auf Grundlage von falschen Fakten und auf Grundlage von falschen moralischen Argumenten statt.
In diesen Debatten werden objektive und faktische Grundlagen zum einen vernachlässigt und zum anderen werden die Betreiber von Bordellbetrieben in diesen öffentlichen Debatten aufgrund einer Vorverurteilung zum Großteil genauso wenig gehört, wie auf der politischen Ebene. Mit solch einer Stigmatisierung muss Schluss sein und dies kann uns nur gelingen, wenn wir gemeinsam dementsprechende Öffentlichkeitsarbeit betreiben.
Wir sind ferner Anlaufstelle für unsere Mitglieder in Bezug auf rechtliche Fragen, welche durch unsere Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gerne bei einer Übergabe eines Mandats für diese geklärt werden.
Wir würden uns daher freuen, wenn Sie als klassischer Laufhausbetreiber ihre Interessen in unserem Verband vertreten sehen und dies mit einer Mitgliedschaft honorieren, denn nur GEMEINSAM sind wir stark.
Unsere Philosophie
Unser Motto „Für Transparenz in der Prostitution“ wird von unserem Verband und unseren Mitgliedern tagtäglich in den Betrieben gelebt. Wir vergleichen eine funktionsfähige transparente Prostitution wie ein Uhrwerk.
Ein Uhrwerk kann nur dann funktionieren, wenn die einzelnen mechanischen Zahnräder ineinandergreifen und sich nicht blockieren. So muss es zwischen Behörde/Verwaltung – bordellartigen Betrieben – Politik/Gesetzgebung – Sexarbeiter*innen immer wieder zu einem offenen Austausch kommen, um dieses „Uhrwerk der transparenten Prostitution“ am Laufen zu halten und immer am Zahn der Zeit zu sein. Blockiert nur ein einzelnes Zahnrad, so wird das gesamte blockiert, fällt ein einzelnes Zahnrad aus, so wird das gesamte Uhrwerk blockiert. Daher ist es wichtig, dass es untereinander zu einem ständigen Dialog auf Augenhöhe -egal ob bei öffentlichen Diskussionen oder bei Gesetzesänderungen- kommt.
Für uns als Verband ist es selbstverständlich, dass Bordellbetriebe –genauso wie alle anderen Betriebe in Deutschland auch- einer vernünftigen Gesetzgebung unterliegen, da wir zu der Aussage stehen, dass ein Laufhausbetrieb ein Betrieb ist, wie jeder andere Betrieb in Deutschland auch und daher ist er auch so zu führen. Aus diesem Grunde wird in unserem Verband ausschließlich ein konzessionierter Betrieb gemäß ProstSchG 2017 als Mitglied aufgenommen. Hierdurch ist gewährleistet, dass der Konzessionär und somit der Betreiber durch die Behörden gemäß § 15 „Zuverlässigkeit einer Person“ laut ProstSchG auf Herz und Nieren durch die Behörden geprüft wurde.
Dies bedeutet aber auch, dass wir es als Aufgabe ansehen zum einen die bisherige Gesetzgebung und zum anderen die geplante Evaluierung in Bezug auf das ProstSchG aus dem Jahr 2017 in einigen Punkten gemeinsam mit der Politik, der Verwaltung, Vertretern von Sexarbeiter*innen nach zu- justieren. In diesem Zusammenhang ist es uns wichtig, dass alle an diesem Prozess Beteiligten auch wirklich objektiv gehört werden, was wir für unsere Mitglieder als oberste Priorität erachten und uns hierfür einsetzen.
Für unseren Verband und auch für unsere Mitglieder ist es selbstverständlich, sich an die rechtlichen Gesetzgebungen zu halten und wir distanzieren uns von jeglicher Form des Menschenhandels in der Prostitution genauso wie gegen jegliche Form von Zwangsprostitution, wenn hierbei Gewalt -egal ob körperlicher oder psychischer Natur- angewandt wird. Jedes Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution ist ein Opfer zu viel.
Diesen Regularien unterwerfen sich auch alle unsere Mitglieder in unserem Verband.
Unser Team
Vorstand:
- Herrn John Heer als Vorstandsvorsitzenden, welcher allein scheidungsbevollmächtigt ist.
- zwei stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden
- einem Kassenverwalter
- einem Schriftführer
Alle bei uns im Verein handelnden Personen sind auch beruflich im Bereich von Laufhausbetrieben tätig und besitzen somit die notwendige Fachkenntnis.
Beirat:
Der Beirat unseres Verbandes ist durch mehrere Volljuristen besetzt, u.a.:
- Christian Finke, Anwaltskanzlei BFK Finke Kuhn in München
- Dr. Thomas Kuhn, Anwaltskanzlei BFK Finke Kuhn in München
Unsere Satzung
Hier können Sie unsere Satzung einsehen bzw. über den Download herunterladen.